FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Es gibt keinen Richtwert. Abhängig vom Können des Fahrschülers werden mehr oder weniger Übungsfahrten benötigt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind in jedem Fall Pflicht.
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Die Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit für die praktische Prüfung variiert je nach Fahrerlaubnisklasse.
- Für die Fahrerlaubnis Klasse A und A begrenzt beträgt die Prüfungsdauer 60min (25min Mindestfahrzeit)
- Für die Fahrerlaubnis Klasse B und A1 beträgt die Prüfungsdauer 45min (25min Mindestfahrzeit)
- Für die Fahrerlaubnis Klasse M beträgt die Prüfungsdauer 30min (13min Mindestfahrzeit)
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Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit 17 Jahren erlernt werden. Du kannst den Antrag beim Bürgeramt schon mit 16 1/2 Jahren stellen. Die Ausbildung in der Fahrschule kann ebenfalls dann schon beginnen. Beim Bürgeramt sind dem Antrag die Begleitpersonen, die für dich in Frage kommen (meistens die Eltern oder Oma und Opa), beizufügen.
Hierfür bekommst du die Formulare bei uns in der Fahrschule. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre lang im Besitz der Fahrelaubnis (Klasse B) sein und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Ausbildung läuft genau so ab wie für diejenigen die schon das 18te Lebensjahr vollendet haben.
- Z.Zt. kannst du nur Termine über die zentrale Vergabestelle abfragen. Unsere Fahrschule bietet noch keine separaten Punkteabbau-Seminare an.
- Du musst erstmal alle Theoriestunden (Grundstoff + klassenspezifischer Zusatzstoff) absolviert haben für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse. Dann muss dir dein Antrag vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vorliegen, dass du für die Prüfung zugelassen bist. Nach bestandenem Vortest in der Fahrschule wird dir die Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Unterricht ausgestellt.
Du kannst frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters die Theorieprüfung ablegen.
Jetzt bist du bereit für die Theorieprüfung !
- Nein, du kannst innerhalb der Öffnungszeiten der Prüfstelle einfach hingehen.
- Die Theorieprüfung kostet 20,83€.
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Klasse B:
Praktische Prüfung 84,97EUR (Prüfstelle)
Vorstellungsentgelt (Fahrschule)Klasse A:
Praktische Prüfung 112,81EUR (Prüfstelle)
Vorstellungsentgelt (Fahrschule) -
- Personalausweis oder Reisepass
- Benachrichtungsschreiben der Behörde
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule
- Prüfgebühr für Theorie
- Prüfgebühr für die praktische Prüfung kann schon bezahlt werden
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- Nach 14 Tagen darfst du zur Wiederholungsprüfung
- Früher wenn du 2 x 90min Theorie in der Fahrschule gehört hast
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- Nach 14 Tagen darfst du zur Wiederholungsprüfung
- Früher wenn du 3 x 90min Fahrstunden absolviert hast, frühestens aber 7 Tage nach der Prüfung (hier gibt es meistens Schwierigkeiten da die Prüfstellen keine freien Termine zur Verfügung haben)
- Du kannst die Prüfung audiovisuell ablegen, d.h. man hört die Fragen und Antworten über Kopfhörer und macht die Kreuze am PC, diese Prüfung kostet 47,84€.
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- Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule
- Quittung über die entrichtete Prüfungsgebühr (Prüfstelle)
- Die Anmeldung zur praktischen Prüfung übernimmt die Fahrschule.
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- Du musst die Theorieprüfung bestanden haben.
- Du musst die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert haben.
- In Absprache mit deinem Fahrlehrer bestellt die Fahrschule dann bei der Prüfstelle einen Prüfungstermin.
- Du kannst frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters die praktische Prüfung ablegen.
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- Die Antragsgebühr auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, A und A1 kostet 43,40 EUR.
- Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse M kostet 42,60 EUR.
- zusätzlich 4,85 EUR für den Direktversand des Kartenführerscheins.
- Die Antragsgebühr beim Führerschein mit 17 kostet 51,10 EUR, zusätzlich pro Begleitperson 5,10 EUR.
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- Verwaltungsgebühr
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (Biometrisches Foto)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Angabe der Fahrschule
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- Antragsgebühr
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (Biometrisches Foto)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Für jede Begleitperson ein Formular „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“: Personalien und Unterschrift der Begleitperson, Kopie des Personalausweises der Begleitperson und Kopie des Führerscheins der Begleitperson.
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Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis beim Bürgeramt:
- Antragsgebühr
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage des vorhandenen Führerscheins (Kopie des Führerscheins, wenn er nicht in Berlin ausgestellt wurde)
- Angabe der Fahrschule
- Angabe zum Erhalt des Führerscheins
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Die Antragsgebühr auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis kostet 42,60 EUR oder 43,40 EUR, zusätzlich 4,86 EUR für den Direktversand des Kartenführerscheins.
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Der Internationale Führerschein ist beim Bürgeramt zu beantragen. Internationale Führerscheine werden nur auf Grund eines Kartenführerscheins ausgestellt. Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig der Umtausch in einen Kartenführerschein beantragt werden. Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt sofort.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (Biometrisches Foto)
- Vorlage des Führerscheins
- Antragsgebühr
- Für die Klasse A sowie die Klasse B fallen 12 Sonderfahrten zu a 45 min. an.
Diese bestehen aus:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dunkelheitsfahrten
Für die Klasse BE benötigt man bereits den Führerschein der Klasse B. Für die Erweiterung benötigt man 5 Sonderfahrten zu a 45 min.Diese bestehen aus:- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Dunkelheitsfahrt
Für die Klasse AM benötigt man keine Sonderfahrten. Es reicht wenn man die Grundausbildung und die prakt. Prüfung macht. -
- das Antragsformular, dass Du bei uns in der Fahrschule erhältst
- eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist
- eine Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- ein biometrisches Passfoto und den Personalausweis oder Reisepass
- beim Reisepass benötigt man noch die Anmeldebescheinung des Wohnortes vom Bürgeramt
- Bei der theoretischen Prüfung sind höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt um noch zu bestehen, allerdings keine 2 Fehler à 5 Punkte.
Bei der Aufstiegsklasse A kannst Du nur 6 Fehlerpunkte haben. - Die Bearbeitung des Antrages für den Führerschein in Berlin dauert ca.6 bis 8 Wochen.
Es ist aber möglich innerhalb dieser Zeit Theorie und Praxis zu absolvieren. So ist es möglich, nach der Zusendung der Genehmigung von der Verwaltungsbehörde sofort die theoretische- u. praktische Prüfung zu machen. - Bei uns ist es möglich 4x in der Woche zur Theorie zu kommen. Die aktuellen Pläne kann man sich im Büro abholen kommen.
An folgenden Tagen findet sie statt:- Montag und Mittwoch 18.30 bis 20.00 Uhr
- Dienstag und Freitag 17.00 bis 18.30 Uhr
Der Klassenspezifische Unterricht der Klasse A erfolgt in Ansprache der Fahrlehrer Heiko und Ralph.
- Man kann zu jeder Fahrstunde den Betrag mitbringen, oder per Bank überweisen. Die Kontodaten erhält man im Büro.