Ausbildung – Überblick der Führerscheinklassen

Klasse B – Die Klasse für alle Fälle

Dieser Führerschein kann bereits ab 17 Jahren gemacht werden (Führerschein mit 17). Über die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu klären wir dich gerne auf. Für alle Personen die kurz vor Vollendung des 18ten Lebensjahres stehen, bzw. dieses Alter bereits überschritten haben, steht in der Regel nichts mehr im Weg. Ein PKW Führerschein macht nicht nur unabhängig und flexibel. Er verschafft Dir viele Vorteile im Alltag und Berufsleben. Du kannst die Ausbildung bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Klasse A – König auf zwei Rädern

Die Klasse A ist die Königsklasse unter den Motorradführerscheinen.
Wenn du mit 18 den Füherscheinklasse A2 gemacht hast, kannst du bereits mit 20 durch eine praktische Prüfung in diese Liga aufsteigen. Nach oben sind dann keine Leistungsbeschränkungen mehr festgelegt.

Spätestens mit 24 Jahren kannst du auch ohne Vorbesitz der Klasse A2 und
ohne Einschränkung die Füherscheinklasse A erwerben. (Direkteinstieg)

Zu kompliziert? Ruf uns an und wir klären was geht, und was nicht.

Klasse A2 – Mit 18 voll durchstarten

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 kannst du auf zweirädrige Maschinen mit einer kraftvollen Leistung von 35KW (48PS) steigen. Die Prüfung für diese Fahrerlaubnisklasse kannst du mit 18 Jahren machen. Auf unseren Maschinen bringen wir dir die Besonderheiten der motorisierten Zweiräder bei. Beginnen kannst du die Ausbildung bereits mit 17 1/2 Jahren.

Klasse A1 – Motorrad fahren ab 16

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 kannst du den „kleinen Motorradführerschein“ bei uns erlernen. Diese Fahrerlaubnisklasse kannst du mit 16 Jahren machen. Du darfst mit dieser Fahrerlaubnisklasse Leichtkrafträder mit maximal 125ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW / 15PS fahren. Auf unseren Maschinen bringen wir dir die Besonderheiten der motorisierten Zweiräder bei. Du kannst die Ausbildung bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.

Klasse AM – Die Einstiegsklasse

In dieser Klasse darfst du ab einem Alter von 16 Jahren zwei-, drei- und vierrädrige Kleinkrafträder bis max. 350kg Leergewicht fahren. Die Maschinenleistung ist auf 45km/h und max 50ccm (Verbrennungsmotor) bzw. 4KW (Elektromotor) begrenzt. Es spielt keine Rolle, ob du deine Prüfung auf einem Schalt- oder Automatikgetriebe ablegst. Nach Ablegen der praktischen Prüfung bist du berechtigt beide Fahrzeugtypen zu führen. Du kannst die Ausbildung bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.

Einstiegsklasse Mofa

Um Mofa (25 km/h) fahren zu dürfen benötigst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Du besuchst 6x 90 Min. die Theorie und absolvierst eine Fahrstunde von mind. 90 Min. Hierüber bekommst du von uns eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt und gehst dann zur Prüfstelle, um die theoretische Prüfung abzulegen. Du kannst die Mofa-Prüfbescheinigung bereits mit 15 Jahren erwerben.

Wer vor dem 1.April 1965 geboren wurde, benötigt für ein Mofa weder einen Führerschein, noch eine Prüfbescheinigung.